AGB
Vereinsrabatt
Diese Rabatte gelten nur für meine reinen Druckarbeiten exkl. MwSt. MwSt. MwSt. Fixkosten wie Schablone, Filme, Verbrauchsmaterialien, oder bei mir bestellte Textilien.
Urheberrechte
Für die Reproduktion von geschützten Logos mit angelieferten Vorlagen muss ich zwingend eine Einverständniserklärung vom Eigentümer des Logos mit Datum und Unterschrift haben, ggf. muss dies sogar noch telefonisch abgeklärt sein. Wenn dies nicht möglich ist, wird dies nicht bearbeitet.
Bearbeitung des Auftrags
Je nach Aufwand der Daten- und Druckvorstufenvorbereitung und der Größe der Druckauflage kann der Termin der Fertigstellung länger oder kürzer sein. In der Regel beträgt die Lieferfrist ca. 10-15 Arbeitstage ab korrekten Daten und erhaltener Ware.
Liefertermine seitens Naccio Design können nur dann eingehalten werden, wenn die Ware sowie auch die Druckdaten gemäß Offerte mit dem Kunden vereinbart und termingerecht angeliefert wurden. Falls der Artikel nicht rechtzeitig eintrifft, wird keine Garantie für eine termingerechte Auslieferung gewährleistet.
Express-Bestellungen für Textilien und Bedruckungen werden auch mit EXPRESS-Zuschlägen verrechnet.
Reklamationen
Beanstandungen können innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt berücksichtigt werden.
Druckausschüsse
Es ist sinnvoll, immer 1-3 zusätzliche Textilien zur effektiven Druckauflage dazu zu bestellen, da es mal vorkommen kann, dass es „schmiert“ also einen Ausschuss gibt, wie man das in der Druckbranche nennt.
Angelieferte Materialien
Wenn Sie ihre eigenen Materialien mitbringen, müssen wir diese gemeinsam miteinander anschauen. Ausschüsse gehen hier zu Lasten des Kunden, eine Ersatzpflicht bei allfälligen Schäden wird meinerseits abgelehnt.
Zahlungsbedingungen
- Die Bezahlung erfolgt über eine QR-Rechnung und ist innert 10 Tagen zu bezahlen.
- Bei Großaufträgen wird eine Vorauskasse von 50 % verlangt, der Restbetrag wird nach Erhalt der bedruckten Ware verrechnet.
- Bei Neukunden wird eine Vorauskasse von 100 % verlangt.
- Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung der bestellten Ware, auch wenn diese im Auftrag eines Dritten geliefert wird.
- Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine schuldet der Käufer ohne eine besondere Mahnung durch den Lieferanten, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an, Verzugszinsen in der Höhe der gerade aktuellen Kontokorrentzinsen der Schweizer Grossbanken.
- Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung gegenüber dem Lieferanten berechtigt nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen.
- Bei Zahlungsverzug eines ursprünglichen Auftrages wird ein weiterer Auftrag des gleichen Kunden erst nach Zahlungseingang des ersten Auftrages angenommen.
- Allfällige gegenseitige Geschäfte können nicht als Gegengeschäft abgerechnet werden, sondern müssen alle ausdrücklich verrechnet werden.